„Die Aufgabe des Maklers ist, Verkäufer und Käufer eines Immobilienobjekts zusammen zu bringen. Die erfolgreiche Zusammenführung setzt Kunden voraus, die frei in ihren Entschlüssen sind und daraus resultierend einen rechtsgültigen Vertrag abschließen, zum Beispiel über einen Notar.Eine Provision ist nur im Erfolgsfall zu zahlen.“
Objekt-Angaben sind ca.-Werte und beruhen auf Verkäufer-Aussagen, deshalb ist keine Haftung seitens des Maklers dafür möglich. Termine nach Absprache. Grundsätzlich sind alle Immobilienangebote Provisionspflichtig! - sofern nicht anders ausgewiesen. Anforderung weiterer Unterlagen möglich, soweit vorhanden. Zwischenverkauf und Irrtum vorbehalten. Das Angebot ist vertraulich zu behandeln!Für unrichtige Angaben wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet. Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, verjähren dessen Schadensersatzansprüche in drei Jahren von deren Entstehung an, spätestens jedoch in drei Jahren nach Beendigung des Auftrags.Eine entgeltliche Tätigkeit auch für den anderen Teil ist ausdrücklich erlaubt.Ich bin berechtigt, weitere Makler bei der Bearbeitung des Auftrages einzuschalten.Ist dem Auftraggeber die ihm nachgewiesene Immobilienangelegenheit bereits bekannt, hat er mir dies unverzüglich schriftlich (z. B. Mail) mitzuteilen und zu beweisen.Fälligkeit der Provision: Bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages, verpflichtet sich der Käufer, eine einmalige Maklerprovision in Höhe von 3% zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 19%) aus dem Gesamtentgelt für das Immobilienobjekt an mich zu zahlen. Dies ist ein Richtwert, von dem auch abgewichen werden kann. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zuzüglich eventuell weiterer Leistungen des Kunden an den Verkäufer (als Beispiel Übernahme von Grundbuchlasten). Sollte der Kaufpreis nachträglich reduziert werden, hat dies keinen Einfluss auf die Provision.Die Provisionszahlung ist unabhängig von eventuellen Zahlungsvereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer sofort (binnen 7 Tagen nach Vertragsabschluss) fällig! Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen - wie es der Gesetzgeber für solche Fälle vorsieht - zu zahlen. Die Provisionsabrechnung erfolgt auf der Grundlage des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages. Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebots.
Auch ein Vertragsschluss durch eine natürliche oder juristische Person, die dem Kunden nahe-stehend in dauerhafter rechtlicher oder persönlicher Verbindung ist, begründet die Zahlung der Provision. Ebenfalls ist ein Kauf eines Grundstücksanteils (ob real oder ideell) oder eine Forderung, die mit einem Grundstücksanteil besichert ist, provisionspflichtig. Gleichwohl führt eine Veränderung des Angebots und der Abwicklung zwischen Käufer und Verkäufer (z.B. Verkauf/Übertragung von Geschäftsanteilen) zur Zahlung der Provision, die sich aus dem Immobilienwert ergibt.Unerlaubte Weitergabe: Objekt bezogene Informationen sind ausschließlich für den Kunden/Interessenten bestimmt, Weitergabe ist nicht erlaubt. Verstößt der Kunde/Interessent dagegen und entsteht dadurch ein Vertrag zwischen diesem Dritten oder einer anderen Person/Institution und dem Verkäufer, so schuldet der Kunde/Interessent Schadenersatz in Höhe der Provision. Alle Informationen inklusive der Objektnachweise sind nur für den Kunden bestimmt. Diese Informationen sind, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Maklers nie an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden. Bei Vermietungen liegt die Provision bei 2 Monatsmieten/Pachten + ges. MwSt. Der Auftraggeber/Eigentümer räumt dem Makler das Recht ein, zu erfahren (unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners), ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch des Maklers Tätigkeit veranlasst wurde, sofern dies nicht von vorneherein klar ist. Der Auftraggeber erteilt dem Makler hierfür die entsprechenden Vollmachten. Eine Honorarpflicht des Auftraggebers besteht auch bei Ersatzgeschäften, z. B., wenn zwischen Auftraggeber und dem nachgewiesenen Kunden des Maklers ein anderes Geschäft entsteht, z.B. zu mieten, anstatt zu kaufen. Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt. Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche gegenüber dem Makler beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Entscheidet der Gesetzgeber andere Fristen, gelten diese.Bedenken Sie bitte, dass der Abschluss von Verträgen bei Kauf, Pacht oder Miete von Immobilien eine wichtige Entscheidung ist und viel Einfluss auf Ihr künftiges Leben haben kann. Deshalb sollten Sie alle Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit überprüfen – ggf. mithilfe entsprechender Fachleute!Geldwäsche: Als Immobilien- und Grundstücksmakler bin ich nach dem Geldwäschegesetz (GwG, § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3) verpflichtet, bei der Gründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festgehalten werden (bei natürlichen Personen) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei juristischen Personen benötige ich eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Wichtig: Das Geldwäschegesetz steht über der Datenschutz-GrundverordnungErfüllungsort und Gerichtsstand ist München, soweit zulässig. Weiterführende Informationen (z.B. Datenschutz) unter: www.immoertrag.deMündlich getroffene Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Die Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.Kundendaten dienen bei mir dem Zweck, damit verbundene Wünsche (Objektsuche etc.) ordentlich bearbeiten zu können. Ich habe noch niemals irgendwelche Adressdaten an jemanden verkauft und werde das auch künftig nicht tun!Da kann ich nur für mich sprechen, leider aber nicht gegen Internetangriffe, raffiniert getarnte Mails o.ä., die meine Emails ausspionieren und damit verbundene Daten missbrauchen. Dagegen kann ich leider keine Garantien abgeben.Allgemeine Informationspflicht gem. § 36 VSBG: Ich nehme an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen nicht teil.Frei ausgehandelte, schriftliche Verträge haben stets Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.